Unsere Erziehungsvereinbarung
In der Schulkonferenz wurde die von Eltern und Lehrern überarbeitete Erziehungsvereinbarung beschlossen. Sie basiert auf dem § 42 des Schulgesetzes. Darin werden die allgemeinen Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis für die Kinder, Erziehungsberechtigten und die Lehrer geregelt.